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Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege in Rahden - Pr. Ströhen

Wohnen und Pflegen

Kurzzeitpflege im Pflegeheim

Die Kurzzeitpflege dient der zeitlich befristeten stationären Betreuung pflegebedürftig gewordenen Menschen, deren Pflege im häuslichen Umfeld vorrübergehend nicht gewährleistet ist.

Die Stabilisierung der häuslichen Pflegesituation und der Erhalt der Gesundheit der Pflegenden stehen hierbei im Fokus. Aber auch die Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt mit dem Aufbau der eigenen Leistungsfähigkeit ist eine klassische Aufgabe der Kurzzeitpflege in unserem Haus.

Fragen & Antworten

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Die Dauer der Kurzzeit – und Verhinderungspflege richtet sich ebenfalls nach dem Pflegegrad.

Die Kurzzeitpflege kann je nach Pflegegrad durch die Verhinderungspflege ergänzt bzw. verlängert werden.

Finanzielle Unterstützung gibt es für die Pflegegrade 2 bis 5 von Ihrer Pflegekasse.

Diese übernimmt die Kosten für die pflegerischen Aufwendungen sowie den Ausbildungszuschlag.

Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu einer Höhe von 1.774,00 € für Kurzzeitpflege und  weitere 1.612,00 € für die Verhinderungspflege. 

Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Pflegesätzen.

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